AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mietwerkstatt "Carmonkey" Velbert

Inhaber:

Michael Heppelmann

Schemannstraße 42

DE-45884 Gelsenkirchen

Tel.: +49 178/9692840

E-Mail: info@hobbywerkstatt-velbert.de

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Betreiber und seinen Kunden über die zeitweise Nutzung von Arbeitsplätzen, Werkstattflächen, Hebebühnen sowie Werkzeugen, Geräten und Maschinen in der Mietwerkstatt.
  2. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Gegenstand der Vermietung

  1. Der Betreiber stellt dem Kunden je nach Buchung insbesondere folgende Einrichtungen zur zeitweisen Nutzung zur Verfügung:
  2. Werkstatt- und Reparaturarbeitsplätze,
  3. Hebebühnen,
  4. Handwerkzeuge,
  5. Spezialwerkzeuge,
  6. elektrische und pneumatische Werkzeuge,
  7. sonstige Maschinen und Werkstatteinrichtungen gemäß dem jeweils aktuellen Angebot.
  8. Umfang und Dauer der Nutzung ergeben sich aus der jeweiligen Buchung bzw. dem vor Ort geschlossenen Mietvertrag und der aktuellen Preisliste.
  9. Der Betreiber schuldet grundsätzlich keine Reparaturleistung am Fahrzeug des Kunden. Die Arbeiten werden vom Kunden selbst und in eigener Verantwortung durchgeführt.
  10. Hinweise oder Hilfestellungen durch Mitarbeiter des Betreibers stellen keine eigenständige Reparatur-, Diagnose- oder Werkleistung dar, sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter Auftrag vereinbart wurde.

3. Zulässige Fahrzeuge und Nutzungszweck

  1. Die Mietwerkstatt darf ausschließlich für Arbeiten an eigenen Fahrzeugen des jeweiligen Kunden genutzt werden.
  2. Als eigenes Fahrzeug gilt insbesondere ein Fahrzeug,
  3. dessen Eigentümer oder Halter der Kunde ist,
  4. das dem Kunden aufgrund eines Leasing-, Miet- oder vergleichbaren Nutzungsvertrages dauerhaft überlassen ist oder
  5. das bei einem Gewerbekunden zum eigenen betrieblichen Fuhrpark gehört.
  6. Gewerbliche Reparaturen an Fahrzeugen fremder Kunden oder sonstiger Dritter sind nicht gestattet.
  7. Der Betreiber ist berechtigt, im Zweifelsfall einen geeigneten Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung oder Reparatur des Fahrzeuges zu verlangen.
  8. Die Nutzung der Werkstatt für gesetzeswidrige Zwecke oder für Arbeiten an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen unklarer oder rechtswidriger Herkunft ist untersagt.

4. Buchung und Vertragsschluss

  1. Arbeitsplätze, Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen können je nach Angebot telefonisch, elektronisch, online oder unmittelbar vor Ort gebucht werden.
  2. Eine Reservierung wird verbindlich, sobald sie vom Betreiber bestätigt wurde.
  3. Der Kunde hat bei der Buchung die für die Durchführung der Arbeiten voraussichtlich erforderliche Mietzeit realistisch einzuschätzen.
  4. Eine Verlängerung der gebuchten Nutzungszeit ist nur möglich, wenn hierdurch nachfolgende Reservierungen oder der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt werden.
  5. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer kann die zusätzliche Nutzungszeit entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.

5. Preise und Zahlung

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise.
  2. Soweit gegenüber Verbrauchern Preise angegeben werden, verstehen sich diese einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
  3. Zusätzlich genutzte Werkzeuge, Maschinen, Verbrauchsmaterialien oder sonstige Leistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, soweit sie nicht bereits im gebuchten Tarif enthalten sind.
  4. Die Vergütung ist spätestens nach Beendigung der Nutzung fällig, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  5. Der Betreiber kann insbesondere für hochwertige Werkzeuge, Maschinen oder Spezialgeräte die Hinterlegung einer angemessenen Kaution verlangen. Die Höhe wird dem Kunden vor Überlassung mitgeteilt.

6. Stornierung und Nichterscheinen

  1. Reservierte Arbeitsplätze oder Hebebühnen können bis [z. B. 24 Stunden] vor Beginn des vereinbarten Termins kostenfrei storniert werden.
  2. Bei einer späteren Stornierung kann der Betreiber eine angemessene Ausfallentschädigung entsprechend der bei Vertragsschluss mitgeteilten Stornierungsregelung verlangen, soweit der reservierte Arbeitsplatz oder die Hebebühne nicht anderweitig vermietet werden konnte.
  3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

7. Voraussetzungen für die Nutzung

  1. Die selbstständige Nutzung von Hebebühnen, Werkzeugen und Maschinen ist grundsätzlich nur volljährigen Personen gestattet.
  2. Der Kunde darf nur solche Geräte, Maschinen und Werkzeuge benutzen, deren sichere und sachgerechte Bedienung ihm bekannt ist oder in deren Bedienung er zuvor durch den Betreiber eingewiesen wurde.
  3. Eine erfolgte Einweisung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, die Geräte sorgfältig und entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Zweck zu benutzen.
  4. Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter sowie ausgehängte Betriebs-, Sicherheits- und Bedienungsanweisungen sind verbindlich zu beachten.
  5. Der Betreiber kann die Benutzung bestimmter Geräte von einer vorherigen Einweisung oder dem Nachweis entsprechender Fachkenntnisse abhängig machen.

8. Hebebühnen

  1. Vor Benutzung einer Hebebühne hat sich der Kunde mit deren Bedienung und den Sicherheitseinrichtungen vertraut zu machen.
  2. Das Fahrzeug ist ausschließlich an den hierfür vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufnahmepunkten anzuheben.
  3. Zulässige Traglasten der Hebebühne sowie Gewichtsverteilung und besondere Herstellervorgaben des Fahrzeuges sind zwingend einzuhalten.
  4. Vor Beginn von Arbeiten unter einem angehobenen Fahrzeug hat der Kunde zu überprüfen, ob das Fahrzeug standsicher aufgenommen wurde.
  5. Bestehen Zweifel hinsichtlich der korrekten Aufnahme oder Standsicherheit des Fahrzeuges, darf die Hebebühne nicht weiter benutzt werden. Ein Mitarbeiter des Betreibers ist zu informieren.
  6. Veränderungen oder Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen von Hebebühnen sind strengstens untersagt.

9. Werkzeuge, Maschinen und Geräte

  1. Werkzeuge und Geräte sind vor der Benutzung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen zu prüfen.
  2. Festgestellte oder während der Nutzung auftretende Schäden und Funktionsstörungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
  3. Beschädigte oder erkennbar nicht ordnungsgemäß funktionierende Geräte dürfen nicht weiter verwendet werden.
  4. Werkzeuge und Maschinen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
  5. Eine Weitergabe der gemieteten Werkzeuge oder Geräte an nicht angemeldete Dritte ist nicht gestattet.
  6. Nach Beendigung der Nutzung sind Werkzeuge und Geräte vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand an den vorgesehenen Platz zurückzugeben.
  7. Normaler, vertragsgemäßer Verschleiß wird dem Kunden nicht berechnet.
  8. Der Kunde darf eigene Werkzeuge, Maschinen und sonstige Geräte nur verwenden, wenn deren Einsatz in der Mietwerkstatt nach Art und Umfang der vorgesehenen Arbeiten zulässig ist. Der Betreiber ist berechtigt, die Verwendung einzelner mitgebrachter Werkzeuge, Maschinen oder Geräte aus Sicherheitsgründen zu untersagen. Ein Anspruch auf deren Verwendung besteht nicht.
  9. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm mitgebrachte Werkzeuge, Maschinen und Geräte für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet, technisch sicher, ordnungsgemäß gewartet und frei von erkennbaren Mängeln sind sowie über die erforderlichen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen verfügen. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen oder Nachweise hat der Kunde auf Verlangen vorzulegen.
  10. Eine technische Prüfung, Wartung oder Freigabe der vom Kunden mitgebrachten Werkzeuge, Maschinen oder Geräte durch den Betreiber erfolgt grundsätzlich nicht. Gesetzliche Prüf-, Schutz- und Verkehrssicherungspflichten des Betreibers bleiben unberührt.
  11. Die Verwendung eigener Werkzeuge, Maschinen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden. Der Betreiber übernimmt insbesondere keine Gewähr für deren Eignung, Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit oder Kompatibilität mit dem Fahrzeug, Werkstück oder den Einrichtungen der Mietwerkstatt.
  12. Der Betreiber haftet nicht für Verlust, Verschleiß oder Beschädigung vom Kunden mitgebrachter Werkzeuge, Maschinen oder Geräte und nicht für Schäden am Fahrzeug, an sonstigen Sachen oder bei Dritten, die auf einem Mangel, einer Fehlfunktion, ungeeigneten Beschaffenheit, unzureichenden Wartung oder unsachgemäßen Verwendung solcher mitgebrachten Gegenstände beruhen, soweit der Betreiber den Schaden nicht nach Maßgabe von § 16 zu vertreten hat.
  13. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Personen, Fahrzeugen, Werkstatteinrichtungen oder sonstigen Sachen, die er durch schuldhaft unsichere, mangelhafte oder unsachgemäß verwendete mitgebrachte Werkzeuge, Maschinen oder Geräte verursacht.
  14. Werden während der Nutzung Mängel, ungewöhnliche Geräusche, Funktionsstörungen oder sonstige Sicherheitsrisiken an mitgebrachten Werkzeugen, Maschinen oder Geräten erkennbar, ist deren Nutzung unverzüglich einzustellen und der Betreiber zu informieren.

10. Besondere und gefährliche Arbeiten

  1. Arbeiten, von denen besondere Gefahren für Personen, Fahrzeuge, Gebäude oder Einrichtungen ausgehen können, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers durchgeführt werden.
  2. Dies gilt insbesondere für:
  3. Schweiß-, Trenn- und sonstige Arbeiten mit offener Flamme oder erheblichem Funkenflug,
  4. Arbeiten an Kraftstoffanlagen oder Kraftstofftanks,
  5. Arbeiten mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährlichen Stoffen,
  6. Arbeiten an Airbags, Gurtstraffern oder anderen pyrotechnischen Systemen,
  7. Arbeiten an Klimaanlagen, bei denen Kältemittel geöffnet, abgesaugt oder eingefüllt werden,
  8. Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen,
  9. Arbeiten, für die besondere gesetzliche Fachkunde oder Qualifikation vorgeschrieben ist.
  10. Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Betreiber diese Arbeiten ausdrücklich zulässt und der Kunde die hierfür erforderliche Qualifikation nachweisen kann.
  11. Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Arbeiten aus Sicherheitsgründen vollständig zu untersagen.

11. Sicherheit und Verhalten in der Werkstatt

  1. Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass weder er selbst noch andere Personen, Fahrzeuge oder Einrichtungen gefährdet werden.
  2. Erforderliche persönliche Schutzausrüstung, insbesondere geeignete Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Handschuhe oder Gehörschutz, ist entsprechend der ausgeführten Tätigkeit zu verwenden.
  3. Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind außerhalb ausdrücklich dafür freigegebener Bereiche untersagt.
  4. Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, Betäubungsmitteln oder sonstigen die Reaktions- oder Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen stehen, dürfen die Werkstatt, Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen nicht benutzen.
  5. Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich bleiben.
  6. Das eigenmächtige Entfernen, Überbrücken oder Verändern von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen ist verboten.
  7. Bei einem Unfall oder einer sonstigen Gefahrensituation ist unverzüglich ein Mitarbeiter des Betreibers zu verständigen.

12. Sauberkeit, Betriebsstoffe und Entsorgung

  1. Der Arbeitsplatz ist sauber und frei von vermeidbaren Verschmutzungen zu halten.
  2. Ausgetretene Betriebsstoffe, insbesondere Öl, Kraftstoff, Kühlmittel oder Bremsflüssigkeit, sind unverzüglich zu sichern und dem Betreiber zu melden.
  3. Altöl, Ölfilter, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Batterien, Reifen, Fahrzeugteile und sonstige Abfälle dürfen ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Einrichtungen und nur nach Maßgabe des Betreibers entsorgt werden.
  4. Das Einleiten von Betriebsstoffen oder Chemikalien in Waschbecken, Bodenabläufe, Kanalisation oder auf Außenflächen ist untersagt.
  5. Für außergewöhnliche Verschmutzungen, die durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurden und eine zusätzliche Reinigung erforderlich machen, kann der Betreiber die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten verlangen.

13. Pflichten und Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde führt sämtliche Arbeiten an seinem Fahrzeug grundsätzlich selbst und eigenverantwortlich durch.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm ausgeführten Arbeiten fachgerecht erfolgen und das Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten den für seine Nutzung geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  3. Vor Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr hat der Kunde selbst zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
  4. Der Betreiber führt ohne gesonderten Auftrag keine technische Abnahme oder Prüfung der vom Kunden ausgeführten Arbeiten durch.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, vor Verlassen der Werkstatt zu überprüfen, ob insbesondere Räder, Schraubverbindungen, Bremsanlage und sonstige von ihm bearbeitete sicherheitsrelevante Bauteile ordnungsgemäß montiert bzw. befestigt wurden.

14. Beschädigung von Werkstatteinrichtungen

  1. Der Kunde hat Arbeitsplätze, Hebebühnen, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen sorgfältig zu behandeln.
  2. Für Schäden, die der Kunde durch schuldhafte unsachgemäße Bedienung, Missachtung von Anweisungen oder sonstige schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Schäden sind dem Betreiber unverzüglich und vor Verlassen der Werkstatt mitzuteilen.
  4. Eine eigenmächtige Reparatur beschädigter Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Werkstatteinrichtungen ist nicht gestattet.

15. Schäden am Fahrzeug des Kunden

  1. Der Kunde trägt die Verantwortung für Schäden an seinem Fahrzeug, die durch von ihm selbst oder seinen Begleitpersonen unsachgemäß ausgeführte Reparatur-, Montage- oder Demontagearbeiten entstehen.
  2. Gleiches gilt für Schäden, die auf einer falschen Auswahl oder unsachgemäßen Verwendung von Werkzeugen, Ersatzteilen, Betriebsstoffen oder Arbeitsmethoden durch den Kunden beruhen.
  3. Die Haftung des Betreibers für von ihm zu vertretende Schäden sowie insbesondere für Schäden aufgrund mangelhafter oder nicht sicher nutzbarer vermieteter Einrichtungen bleibt nach Maßgabe von § 16 unberührt.

16. Haftung des Betreibers

  1. Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Der Betreiber haftet außerdem unbeschränkt, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Betreiber für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
  6. Die vorstehenden Regelungen stellen insbesondere keinen Ausschluss der Haftung für Schäden dar, die durch einen vom Betreiber zu vertretenden mangelhaften oder unsicheren Zustand einer vermieteten Hebebühne, Maschine oder sonstigen Einrichtung verursacht werden.
  7. Soweit der Kunde eigene Werkzeuge, Maschinen oder Geräte in die Mietwerkstatt mitbringt, übernimmt der Betreiber für deren technischen Zustand, Eignung, Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit, Verlust oder Beschädigung sowie für hierdurch verursachte Schäden keine Haftung, es sei denn, der Betreiber hat den Schaden nach den vorstehenden Absätzen zu vertreten.

17. Begleitpersonen

  1. Begleitpersonen dürfen sich nur mit Zustimmung des Betreibers im Arbeitsbereich aufhalten.
  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm mitgebrachten Begleitpersonen die Werkstatt- und Sicherheitsregeln einhalten.
  3. Begleitpersonen dürfen Maschinen, Hebebühnen oder Werkzeuge nur benutzen, wenn dies vom Betreiber gestattet wurde und die Voraussetzungen dieser AGB erfüllt sind.
  4. Kinder und Jugendliche dürfen sich aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt im Werkstatt- und Arbeitsbereich aufhalten.

18. Zurückgelassene Fahrzeuge und Gegenstände

  1. Fahrzeuge dürfen nach Ablauf der gebuchten Nutzungszeit nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers auf dem Betriebsgelände verbleiben.
  2. Kann ein Fahrzeug aufgrund einer nicht abgeschlossenen Reparatur nicht entfernt werden, ist der Betreiber unverzüglich zu informieren.
  3. Für eine vereinbarte weitere Standzeit können die in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Standgebühren berechnet werden.
  4. Persönliche Gegenstände und ausgebaute Fahrzeugteile sind nach Beendigung der Nutzung mitzunehmen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

19. Hausrecht und Ausschluss von der Nutzung

  1. Der Betreiber übt auf dem gesamten Betriebsgelände das Hausrecht aus.
  2. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, Anweisungen des Betreibers oder diese AGB kann der Betreiber die weitere Nutzung der Werkstatt untersagen.
  3. Eine sofortige Beendigung der Nutzung ist insbesondere zulässig, wenn der Kunde
  4. Personen oder Sachen gefährdet,
  5. Sicherheitseinrichtungen manipuliert,
  6. Werkzeuge oder Maschinen offensichtlich unsachgemäß benutzt,
  7. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,
  8. verbotene Arbeiten durchführt oder
  9. trotz Aufforderung erhebliche Sicherheitsverstöße nicht beendet.
  10. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Betreibers bleiben unberührt.

20. Fernabsatz und Widerrufsrecht für Verbraucher

Werden Verträge mit Verbrauchern ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, insbesondere über eine Internetseite, per E-Mail oder telefonisch geschlossen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge und ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert.

21. Verbraucherstreitbeilegung
 

Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Europäische Kommission einen Link zur Online-Streitbeilegung bereitstellt (gemäß Art. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung). Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Weitere Informationen finden Sie hier: Plattform der EU-Kommission zur Online- Streitbeilegung:

https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

22. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Betreibers.

23. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers.
  4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

24. Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Betreiber und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Velbert, Stand August 2026

Hobbywerkstatt "Carmonkey" Velbert

Betreiber:

Michael Heppelmann

Schemannstraße 42

DE - 45884 Gelsenkirchen

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